Kassationsgericht: Pflegeheimkosten für Alzheimer-Patienten vom Gesundheitssystem übernommen
Das Kassationsgericht bestätigt: Die Pflegeheimkosten für Alzheimer-Patienten müssen vom Gesundheitssystem getragen werden. Erfahren Sie, wie Sie eine Rückerstattung beantragen können.
Der Oberste Kassationsgerichtshof hat entschieden, dass die RSA-Gebühr für Alzheimer-Patienten vollständig vom Gesundheitsdienst übernommen werden muss. Solange die Politik jedoch nicht eingreift, bleibt diese Bestimmung wirkungslos.
Die einzige mögliche Initiative besteht derzeit darin, dem Seniorenheim einen Brief zuzusenden, in dem die Absicht mitgeteilt wird, keinen Betrag mehr zu zahlen, die Rückzahlung der bereits bezahlten Beträge zu verlangen und dies dann gerichtlich geltend zu machen.
Für die Zusendung der Mitteilung an das Pflegeheim, ersuchen wir sie:
- die Abrechnung der geleisteten Zahlungen,
- die medizinischen Unterlagen der hospitalisierten Person,
- eine Kopie des Vertrages mit dem Altersheim,
- sowie die Bestätigung der untenstehenden Banküberweisung an info@perathoner.bz.it zu senden.
Für die Überprüfung der Dokumentation und die Vorbereitung des Schreibens wird ein Pauschalpreis von Euro 250,00.- verrechnet, der an folgender IBAN IT06 U060 4511 6010 0000 5003 075 zu überweisen ist.